Berufskolleg Königstraße

der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium

0209 / 6384-20000

Königstraße 1

0209 / 6384-20100

Augustastraße 52/54

Sozialpädagogik (PIA)

Bildungsgänge Fachschule

Sozialpädagogik (PIA)

Informationen Fachschule

Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf einer beruflichen Erstausbildung und/oder Berufserfahrung auf. Die Fachschulen vermitteln einen staatlichen Berufsabschluss und einen höheren allgemeinbildenden Abschluss, die Fachhochschulreife. Die Ausbildung findet in den Lernorten Schule und Praxis statt.

Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)

Nachweis eines Praktikumsplatzes für drei Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe (durch Vorlage/Kopie des Ausbildungsvertrages)    

sowie

Mittlerer Schulabschluss (FOR) und

  • eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 2-jähriger Dauer

oder

  • eine fachfremde abgeschlossene Berufsausbildung + 240 Stunden Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit

oder

  • eine einschlägige 5-jährige Berufstätigkeit

 

Fachhochschulreife

  • im Sozial- und Gesundheitswesen, abgeschlossen

oder

  • fachfremd, abgeschlossen + 240 Stunden Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit

oder

  • schulischer Teil + 1 Jahr Praktikum (FSJ, BFD)

 

Allgemeine Hochschulreife

  • + 240 Stunden Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit

Das erforderliche Praktikum muss in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe innerhalb eines Jahres absolviert und in dieser Form bescheinigt werden.

und

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (erst bei Aufnahme vorzulegen)

Fragen rund um die praxisintegrierte Ausbildungsform

Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Die Einrichtung darf maximal 20 km von der Schule entfernt sein.  

Bisher arbeiten in dieser Ausbildungsform folgende Träger mit uns erfolgreich zusammen oder sie haben das Interesse an einer Zusammenarbeit geäußert:

  • GeKita – Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (Frau Weiß)
  • Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid (Herr Köhler)
  • Zweckverband Katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen (Frau Feldmann)
  • Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Essen e. V. (Frau Schubert)
  • Evangelischer Kirchenkreis Essen (Frau Dörpfeld)
  • AWO Bottrop und Gelsenkirchen (Frau Möller)

Es ist nötig beim Träger der angestrebten Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Anschreiben, Lebenslauf, aktuellen Zeugnissen, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc.

Wir empfehlen Ihnen FRÜHZEITIG mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz zu beginnen.

Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende Kooperationsvereinbarung unterschreiben und Ihnen die Ausbildungsabsichtserklärung ausstellen. Außerdem müssen Sie einen Ausbildungsvertrag am ersten Schultag nachweisen.

Ja, der Träger muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung zahlen. Diese soll den jeweiligen Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – entsprechen.

Auskunft geben:

kollegium-gabriele-bittner

Gabriele Bittner

Bereichsleitung
kollegium-monika-neumann

Monika Neumann

Bildungsgangleitung