Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf einer beruflichen Erstausbildung und/oder Berufserfahrung auf. Die Fachschulen vermitteln einen staatlichen Berufsabschluss und einen höheren allgemeinbildenden Abschluss, die Fachhochschulreife. Die Ausbildung findet in den Lernorten Schule und Praxis statt.
Die Aufnahme ist abhängig vom Schulabschluss und der beruflichen Vorbildung. Sie benötigen:
Einen mittleren Schulabschluss (FOR)
Eine Fachhochschulreife
Eine allgemeine Hochschulreife
Zusätzlich erforderlich:
3 Jahre praxisintegrierte Ausbildung mit 2 Schultagen pro Woche.
In der praxisintegrierten Form der Heilerziehungspflege haben Sie einen Ausbildungsvertrag (Dienstvertrag) von 19,5 Stunden/Woche bei einem Träger der Behindertenhilfe und zwei Schultage/Woche.
Lernbereiche | Unterrichtsstunden |
Berufsübergreifender Lernbereich | 400 – 600 |
Deutsch/Kommunikation | 80 – 200 |
Fremdsprache | 80 – 160 |
Politik/Gesellschaftslehre | 80 – 120 |
Religionslehre | 160 |
Berufsbezogener Lernbereich | 3000 – 3200 |
LF1: Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten. | 160 – 200 |
LF2: Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten. | 540 – 580 |
LF3: Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden. | 200 – 240 |
LF4: Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern. | 540 – 580 |
LF5: Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren. | 200 – 240 |
LF6: Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten. | 160 – 200 |
Wahlfach 1: Bildungsfelder im Kontext individueller Teilhabe Wahlfach 2: Arbeitsfelder im Kontext individueller Teilhabe | 160 – 240 |
Projektarbeit | 160 – 320 |
Praxis in Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege | mindestens 1200 |
Differenzierungsbereich Mathematik | 0-100 |
Der Unterricht orientiert sich an folgenden Lernfeldern:
Lernfeld 1:
Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten.
Lernfeld 2:
Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten.
Lernfeld 3:
Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden.
Lernfeld 4:
Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern.
Lernfeld 5:
Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren.
Lernfeld 6:
Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten.
Im Sinne des Spiralcurriculums wird jedes Lernfeld in jedem Ausbildungsjahr unterrichtet. Dabei dient die Nummerierung lediglich der besseren Orientierung und stellt keine Rangfolge der Lernfelder dar.
Für die Dauer der dreijährigen Ausbildung benötigen die Studierenden einen Praxisort in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Geeignete Einrichtungen sind beispielsweise Werkstätten, Wohnheime, Außenwohngruppen oder Tagesstrukturen für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen.
Generell sind Studierende nicht an einen festen Träger oder eine Einrichtung gebunden und können sich bei der Wahl Ihres Praxisortes frei entscheiden.
Folgende Träger/Einrichtungen sind Kooperationspartner unserer Schule und nehmen bevorzugt Studierende des Berufskollegs Königstraße auf:
Träger / Einrichtung | Adresse |
Arbeiterwohlfahrt (AWO) | Herzogstraße 36 |
Caritasverband Gladbeck e.V. | Mühlenstr. 1-3 |
Diakonisches Werk | Limperstraße 15 |
Diakonische Stiftung Wittekindshof | Bahnhofstraße 13 |
Heimstatt Engelbert | Vorrathstraße 18 |
Integrationsmodell IM | Heidehang 7 |
Lebenshilfe NRW | Humboldstraße 165 |
Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH | Chattenstraße 20a |
SeLe | An der Sandbahn 10 |
Sozialwerk St. Georg e.V. | Holthauser Straße 14 |
Sozialwerk St. Georg e.V. | Hochkampstraße 70 |
Sozialwerk St. Georg | Emscherstraße 41 |
Sozialwerk St. Georg e.V. | Feldhauser Straße 206 |
wewole Werken gGmbH | Langforthstraße 24 |
Ziel der Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in ist eine ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmte Umsetzung der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Dabei arbeitet der/die Heilerziehungspfleger/-in selbstständig und eigenverantwortlich als pädagogische und pflegerische Fachkraft für Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen in den Bereichen der personenzentrierten Beratung, Begleitung, Bildung und Pflege.
Doppelqualifikation der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der drei Ausbildungsjahre können Sie neben dem Berufsabschluss des/der staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers/-in zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben.
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Hilfreich können dabei unsere Kooperationspartner sein (siehe Unterpunkt Praxisort).
Es ist nötig beim Träger der angestrebten Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Anschreiben, Lebenslauf, aktuellen Zeugnissen, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc. Wir empfehlen Ihnen FRÜHZEITIG mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz zu beginnen.
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende Kooperationsvereinbarung unterschreiben und an die Schule schicken.
Zudem muss Ihnen die Ausbildungsabsichtserklärung ausgestellt werden und Sie müssen einen Ausbildungsvertrag (Dienstvertrag) spätestens am ersten Schultag nachweisen.
Ja, der Träger muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung zahlen. Diese soll den jeweiligen Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – entsprechen.
Sie können sich jeder Zeit bis zum Beginn der Ausbildung anmelden. Alle Anmeldungen nach der offiziellen Anmeldewoche kommen automatisch auf die Warteliste und werden je nach Verfügbarkeit von Schulplätzen berücksichtigt.
Infoblatt und Hinweise zur Anmeldung
Anschrift
Königstraße 1
45881 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20000
Fax: 0209 / 6384-20055
Öffnungszeiten Büro (außerhalb der Ferien)
Mo. bis Do. von 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. von 8:00 bis 11:30 Uhr
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45888 Gelsenkirchen
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